Halle (Saale) (ots) – Am Sonntag, den 17. März 2024 beobachtete eine am Hauptbahnhof Halle (Saale) eingesetzte Streife der Bundespolizei gegen 22:25 Uhr einen Reisenden, der vom Bahnsteig 13 in die Gleise sprang und kurz darauf wieder auf den Bahnsteig kletterte. Sofort eilten die Bundespolizisten zu dem jungen Mann und belehrten ihn über die Gefahr, in die er sich mit diesem lebensgefährlichen Manöver gebracht hatte. Er zeigte sich davon unbeeindruckt. Die Bundespolizisten forderten den 25-Jährigen auf, sich auszuweisen.
Der aus Guinea-Bissau Stammende führte jedoch keine Ausweisdokumente bei sich. Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten ihm, dass er diese für die Personalienfeststellung zur Dienststelle der Bundespolizei begleiten müsse. Dies missfiel ihm, da er mit dem nächsten Zug nach Hause fahren wollte. Ihm wurde erklärt, dass diese Maßnahme notwendig ist und auch mit Zwang durchgesetzt werden könne. Den Aufforderungen der eingesetzten Beamten kam der 25-Jährige nicht nach, so dass er an den Oberarmen in die Dienststelle geführt werden sollte. Er wehrte sich gegen die Mitnahme, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte und versuchte sich aus der Maßnahme zu winden. Da er immer aggressiver wurde, musste er schließlich zu Boden gebracht und mit angelegten Handfesseln in die Diensträume gebracht werden. Dort konnte seine Identität zweifelsfrei festgestellt werden.
Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab zudem, dass mehrere Behörden, hier die Staatsanwaltschaft Magdeburg sowie das Ausländeramt des Burgenlandkreises, aufgrund eigener Sachverhalte aktuell nach dem Aufenthaltsort des bereits polizeilich in Erscheinung getretene Gleisspringers suchten. Er erhielt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen und eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert.
Text/Foto: Bundespolizei