Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 27. März 2024 gingen der Bundespolizei in Magdeburg innerhalb von 8 Stunden gleich zwei Fische ins Netz: Zunächst kontrollierte eine Streife der Bundepolizeiinspektion Magdeburg gegen 14:00 Uhr einen 43-Jährigen am Hauptbahnhof in Magdeburg. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lüneburg vorlag.
Demnach wurde er wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er weder den Zahlungen nachkam, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Landung, stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl.
Acht Stunden später stellte eine weitere Streife einen 51-Jährigen am besagten Hauptbahnhof fest. Auch hier ergab die Überprüfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. So verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den aus Kamerun Stammenden im Juni 2022 wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Da auch er weder die Zahlungen beglich, noch sich dem Strafantritt, trotz ordnungsgemäßer Ladung, stellte, erging der Vollstreckungshaftbefehl jener Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres.
Die Einsatzkräfte eröffneten beiden Männern den jeweiligen Haftbefehl, nahmen sie fest und mit zur Dienststelle. Bei der anschließenden Durchsuchung zur Eigensicherung fanden die Beamten bei dem 51-Jährigen eine geringe Menge einer betäubungsmittelähnlichen Substanz und stellten sie sicher. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurde gegen ihn eingeleitet. Ein durchgeführter Atemalkoholtest und Drogentest ergaben bei ihm einen Wert von 0,16 Promille sowie ein positives Ergebnis auf Kokain.
Da weder der 43-, noch der 51-Jährige die geforderten Geldsummen aufbringen konnte, übergaben die Beamten die Männer am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibenden Behörden wurden über die Aufgriffe und den Vollzug der Maßnahmen durch die Bundespolizisten informiert.
Text/Foto: Bundespolizei