Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland bleibt wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Die massive Unterfinanzierung der Kliniken im Bereich der Investitionskostenfinanzierung setzt sich damit unverändert fort. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken seit Jahren nur ca. die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Dies erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. GKV-Spitzenverband, PKV und DKG fordern die Länder nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen.
Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2024 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.
Investitionsbewertungsrelationen
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.
Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung
Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die laufenden Kosten, z. B. für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr nach.
Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von 4 Prozent.
Den aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK): www.g-drg.de
Text/DKG
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