Anträge auf Zulassung jetzt stellen / Begrenzung der Teilnehmer pro Prüfung auf 46
Der Landkreis Börde führt am 2. April (Antragsfrist 4. März 2022) und am 30. April (Antragsfrist 1. April 2022) zwei Fischerprüfungen durch. Aufgrund der „pandemiebedingt“ begrenzten Teilnehmerzahl kann der Antrag nur persönlich oder für Interessenten unter 18 Jahre durch einen Erziehungsberechtigten bei der Unteren Fischereibehörde gestellt werden.
Ein Kriterium für die Zulassung ist wegen der Teilnehmerbegrenzung das Datum des Eingangs des Antrages. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsabnahme im „Professor-Friedrich-Förster-Gymnasium“ in Haldensleben einen Pflichtlehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, nachweisen. Bei fehlendem Nachweis der Schulung ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich. Lehrgänge werden von verschiedenen Angelvereinen im Landkreis Börde angeboten.
Mit der Abgabe des Antrages ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr, für Erwachsene 56,00 Euro und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 28,00 Euro, vorzunehmen.
Auskünfte dazu und zu weiteren Fragen zur Fischerprüfung erteilt der Landkreis Börde, Rechtsamt, Untere Fischereibehörde, Telefon 03904 7240-4230 / Mail ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de.
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