Magdeburg/Berlin.  Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne unterstreicht mit Blick auf die heutige Sitzung der Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe in Berlin, dass eine von Bund und LĂ€ndern getragene Krankenhausreform zwingend notwendig ist, um eine zukunftsfĂ€hige medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. âDer aktuell vorliegende Entwurf braucht jedoch dringend Nachbesserungen, vor allem, was die kleineren KrankenhĂ€user im lĂ€ndlichen Bereich betrifftâ, sagt Grimm-Benne (Foto).
FĂŒr Regionen mit wenigen Menschen und damit fĂŒr geringere Fallzahlen in den kleineren KrankenhĂ€usern sei das derzeitige Modell der Vorhaltefinanzierung noch nicht tragfĂ€hig, ein wirtschaftlicher Betrieb der HĂ€user nicht möglich. Erst durch stĂ€rkere Kooperation und Konzentration von medizinischen Leistungen behielten Menschen auch in Zukunft eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung. âDaher braucht es nicht starre Vorgaben des Bundes sondern Beinfreiheit der LĂ€nder. Bei deren verfassungsgemĂ€Ăer Hoheit in der Krankenhausplanung bedarf es der FlexibilitĂ€tâ, so Grimm-Benne. Zudem wolle sie sich fĂŒr eine Ăbergangsfinanzierung fĂŒr finanziell angeschlagene KrankenhĂ€user einsetzen, bis die geplante Krankenhausreform in Kraft tritt.
Grimm-Benne fordert auĂerdem, dass die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen so rechtzeitig vorgelegt wird, dass sie mit dem Gesetzesentwurf mitbeschlossen werden kann. Nur so könne Sachsen-Anhalt seine Krankenhausplanung schnell anpassen mit dem Ziel, konkrete Lösungen im Sinne der Patientinnen und Patienten zu schaffen.
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17. April 2024