Halle/MZ (ots) – Wer deutscher Staatsbürger werden will, soll künftig zehn neue Testfragen zum Existenzrecht Israels, zu Antisemitismus und zur deutschen Verantwortung für jüdisches Leben beantworten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstagausgabe) vorliegt. Demnach soll etwa diese Frage in den Einbürgerungstest aufgenommen werden: „Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?“
Laut Referentenentwurf soll auch diese Frage hinzukommen: „Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?“ Neu wäre auch diese Frage: „Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?“ Der Einbürgerungstest ist ein sogenannter Multiple-Choice-Test mit mehrere Antwortoptionen.
Die überarbeiteten Testfragen sollen auch die Grenze zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und verbotener Hetze gegen Juden klar ziehen. So lautet eine Frage laut Entwurf: „Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich…“. Die Antwortoptionen lauten „Passanten auf der Straße beschimpfen kann“, „meine Meinung im Internet äußern kann“, „Nazi-, Hamas- oder ISIS-Symbole öffentlich tragen darf“ und „meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche“. Das Zeigen von Nazi-, ISIS- und Hamas-Symbolen in Deutschland ist bundesweit illegal.
Die Initiative zur Überarbeitung des Einbürgerungstest ging von Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) aus. Sie hatte nach dem Hamas-Terrorüberfall im Herbst 2023 gefordert, neue Fragen zum Existenzrecht Israels in den bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest aufzunehmen.
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