Stendal (ots) – Am Donnerstag, den 25. April 2024 sorgte eine Milchkuh mit ihren drei KĂ€lbern fĂŒr einen Polizeieinsatz: So erhielt die Bundespolizei gegen 07:15 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung durch die Notfallleitstelle der Bahn, dass sich auf der einspurigen Bahnstrecke zwischen Stendal und TangermĂŒnde auf Höhe des Vorbahnhofes Stendal Rinder in der NĂ€he der Gleise befinden.
Eine sofort alarmierte Streife des Bundespolizeireviers Stendal verlegte motorisiert zum Einsatzort. Dort stellten die Beamten eine Kuh mit ihren drei KĂ€lbchen auĂerhalb des eingezĂ€unten Weidezaunes und circa einhundert Meter vom Gleiskörper entfernt fest. BeschĂ€digungen am Zaun konnten nach erster Inaugenscheinnahme nicht festgestellt werden. Vermutlich wurden die Weidetiere durch natĂŒrliche Feinde aufgeschreckt und sind ĂŒber einen angrenzenden Wassergraben entwichen. Die Bundespolizisten informierten den Halter fernmĂŒndlich, der sich unverzĂŒglich zum Einsatzort begab und seine Tiere eintrieb.
In diesem Fall weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass bei der Haltung von Nutz- und Weidetieren auf eine sichere Unterbringung zu achten ist. In FĂ€llen wie diesem wird stets geprĂŒft, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemÀà der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung fĂŒr ZugverspĂ€tungen oder ZugausfĂ€lle mit einem BuĂgeld belegt werden.
FĂŒr eventuelle SachschĂ€den an betroffenen ZĂŒgen oder Bahngleisen kann er darĂŒber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten, wobei es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Straftat handelt. GlĂŒcklicherweise ging dieser Einsatz glimpflich aus und es wurde niemand verletzt.
Text/Foto: Bundespolizei