27-Jährige gleich fünf Mal gesucht: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

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Dessau (ots) – Am Dienstag, den 30. April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei kurz nach Mitternacht eine augenscheinlich stark alkoholisierte Frau in der Vorhalle des Hauptbahnhofes Dessau. Eine Überprüfung der festgestellten Personaldaten der Deutschen im Fahndungssystem der Polizei ergab, dass diese gleich von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wurde.

So ersuchten die Staatsanwaltschaften Leipzig und Dresden aufgrund von eigenen Ermittlungen wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung um ihren aktuellen Aufenthaltsort. Zudem fahndete die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) seit Oktober 2022 aufgrund des Erschleichens von Leistungen per Untersuchungshaftbefehl nach der Frau. Des Weiteren lag von der genannten Behörde ein Vollstreckungshaftbefehl vom Oktober 2022 vor. Demnach wurde sie zuvor ebenfalls wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Außerdem erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im Februar 2023 einen weiteren Vollstreckungshaftbefehl. Auch hier wurde sie zuvor wegen einer Vielzahl von weiteren Leistungserschleichungen mit einer Gesamtgeldstrafe von 1189,10 Euro inklusive Gebühren oder 72 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Da die Gesuchte die Geldstrafen bisher nicht beglichen hatte und sich auch dem Strafantritt, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht stellte, ergingen diese beiden Haftbefehle. Die Bundespolizisten eröffneten ihr alle drei Haftbefehle, nahmen sie fest und zunächst mit zur Dienststelle. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Die 27-Jährige wurde noch in der Nacht an eine Justizvollzugsanstalt übergeben und wird im weiteren Verlauf aufgrund des Untersuchungshaftbefehls einem Richter oder einer Richterin vorgeführt.

Text/Foto: Bundespolizei