Baubranche : Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

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Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 fĂŒr die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt.

Die Gremienabstimmung hat die satzungsgemĂ€ĂŸ erforderliche Mehrheit nicht erreicht.

Hierzu erklĂ€rt Uwe Nostitz (Foto), VerhandlungsfĂŒhrer der Arbeitgeber: „Der Schlichterspruch weist leider schwere MĂ€ngel auf, die einer Zustimmung entgegenstehen. Dies betrifft etwa die einheitliche Festlegung aller AusbildungsvergĂŒtungen im ersten Ausbildungsjahr. Diese fĂŒhrt bei den technisch-kaufmĂ€nnischen VergĂŒtungen dazu, dass die AusbildungsvergĂŒtung im 2. Ausbildungsjahr unter der des 1. liegt. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 17 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz, der fĂŒr jedes Ausbildungsjahr steigende AusbildungsvergĂŒtungen zwingend vorschreibt. Dieser Fehler hĂ€tte vermieden werden können, wĂ€re der Schlichter unserem Vorschlag, auch die VergĂŒtung der ĂŒbrigen Ausbildungsjahre zu erhöhen, gefolgt. Auch in Sachen Ost-West-Angleichung gibt es ein absurdes Ergebnis: So soll ab dem nĂ€chsten Jahr der Lohn in der Lohngruppe 1 im Osten höher sein als im Westen.“

Jutta Beeke, VizeprĂ€sidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission kritisierte, dass man bei der Ost-West-Angleichung kaum vorangekommen sei. „Auch der von der Gewerkschaft geforderte Respekt ist auf der Strecke geblieben. In einigen Lohngruppen gab es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen. Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten. Fair ist eine einheitlich prozentuale Erhöhung fĂŒr alle. Nicht nachvollziehbar ist auch der Verzicht auf tarifliche Entgeltumwandlung, etwa die Möglichkeit von Firmenrad-Leasingangeboten, als attraktiven VergĂŒtungsbestandteil. Im Wettbewerb um FachkrĂ€fte sind wir als tariftreue Unternehmen dadurch im Nachteil. Hier wurden Chancen vertan.“

Neben den rechtlichen MĂ€ngeln verkenne der Schlichterspruch darĂŒber hinaus die aktuellen Konjunkturfakten. Hierzu Uwe Nostitz: „Über alle Sparten hinweg verzeichnen wir eine real negative Umsatzentwicklung. Der Wohnungsbau steckt zudem in einer tiefen Krise. Diese baukonjunkturelle RealitĂ€t spiegelt sich leider in dem tendenziell sehr hohen Schlichterspruch nicht wider, wohl aber die Hoffnung auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Hoffnung allein rettet aber keine Existenzen in der Krise.“

Beeke und Nostitz betonen, dass die Arbeitgeberseite weiter verhandlungs- und gesprÀchsbereit sei, um Streiks zu vermeiden und Schaden von der Branche abzuwenden.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. / Britta Frischemeyer

Foto (c) Uwe Nostitz