Wasserschutzpolizei kontrolliert ab heute Sportbootführer und Berufsschiffer auf Alkohol und Drogen

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Magdeburg. Der Einfluss von Alkohol und sonstigen berauschenden Mitteln hat nicht nur Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr. Auch im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt werden Verstöße infolge des Konsums berauschender Mittel vermehrt festgestellt. Im Bereich der Schifffahrt gelten die festgeschriebenen Grenzwerte nicht nur für die Fahrzeugführer, sondern auch Personen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften, die vorübergehend selbstständig Kurs und Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen oder zur diensttuenden Mindestbesatzung gehören.

Aus diesen Gründen will die Wasserschutzpolizei Sachsen-Anhalt, wie auch im vergangenen Jahr, zum Saisonstart der Freizeitschifffahrt sensibilisieren. Im Zeitraum vom 09.05. – 20.05.2024 werden daher verstärkt Kontrollen in der Sportboot- und Berufsschifffahrt durchgeführt, die den Focus „Fahrtüchtigkeit durch den Einfluss von Alkohol und Drogen“ haben. Gerade vor dem Hintergrund der Legalisierung des Cannabiskonsums muss klargestellt sein, dass hier weiterhin kein Fahrzeugführer sein Boot/Schiff unter dem Einfluss derartiger Mittel auf jeglichen Landesgewässern sowie Bundeswasserstraßen führen darf. Somit soll zur Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beigetragen werden und das Verantwortungsbewusstsein verstärkt werden.

Quelle: Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier

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