Magdeburg (ots) – Zu Himmelfahrt, am 9. Mai 2024, entnahm ein 32-Jähriger gegen 14:55 Uhr mehrere Gegenstände aus der Warenauslage eines Geschäftes im Hauptbahnhof Magdeburg, und verließ die Filiale ohne dass dafür vorgesehene Entgelt zu zahlen. Als die 55-jährige Verkäuferin den Diebstahl bemerkte und den aus Syrien Stammenden daraufhin verfolgte, gestikulierte dieser wild mit seinen Armen vor ihr herum, so dass diese ausweichen musste. Im weiteren Verlauf schleuderte der Mann die zuvor entwendeten Pantoletten in die Luft und traf dabei einen unbeteiligten 2-Jährigen am Kopf. Durch die Wucht des herabfallenden Schuhs auf den Kopf des Jungen, erlitt dieser eine leichte Prellung im Stirnbereich, musste aber nicht ärztlich versorgt werden.
Eine Streife der Bundespolizei wurde auf den Sachverhalt aufmerksam und nahm sich jenem an. Der Tatverdächtige wurde durch die Beamten gestellt und mit zur Dienststelle genommen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten das zuvor entwendete Stehlgut auf und stellten dieses sicher. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen versuchter sowie fahrlässiger Körperverletzung und des Diebstahls wurden durch die Bundespolizisten eingeleitet. Des Weiteren erhält der Mann ein zweijähriges Hausverbot für den gesamten Hauptbahnhof Magdeburg.
Text/Foto: Bundespolizei