Magdeburg (ots) – Am Samstag, den 11. Mai 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 17:20 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung, dass ein Mann eine S-Bahn von Stendal nach Magdeburg nutzte, ohne ein hierfĂŒr erforderliches Ticket zu besitzen.
Am Hauptbahnhof Magdeburg empfing ihn daraufhin eine eingesetzte Streife der Bundespolizei, um seine IdentitĂ€t festzustellen und die Strafanzeige wegen der begangenen Leistungserschleichung zu erstellen. Der 29-JĂ€hrige konnte allerdings kein Ausweisdokument vorweisen und wurde daraufhin zur Dienststelle mitgenommen. Dort konnte die IdentitĂ€t des NiederlĂ€nders geklĂ€rt werden. Zudem ergab die Abfrage seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft OsnabrĂŒck per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Nordhorn bereits im September 2022 wegen Beleidigung in zwei FĂ€llen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Hiervon hatte er lediglich einen Tagessatz beglichen.
Da der Verurteilte im Ausland lebt und weder die restliche Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft im Januar 2023 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da der Festgenommene die erforderliche Restsumme von 2940 Euro nicht begleichen konnte, ĂŒberstellten ihn die Beamten am selbigen Tag an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme informiert.
Text/Foto: Bundespolizei