- 50 Prozent Umsatzverlust im Januar
- Erleichterung ĂŒber VerlĂ€ngerung der Kurzarbeitergeldregelungen, aber es gibt Nachbesserungsbedarf
(Berlin, 4. Februar 2022) FĂŒr das Gastgewerbe sind stabile Zukunftsperspektiven wichtiger denn je. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und GaststĂ€ttenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Seit November ist die Branche erneut hart getroffen. So lag der Umsatzverlust im Januar erneut bei minus 50 Prozent im Vergleich zum Januar 2019. Besonders betroffen von den UmsatzeinbuĂen sind neben den seit vielen Wochen geschlossenen Clubs und Discotheken (-93,8%), die Eventgastronomie (-79,4%) sowie die Stadt- und Tagungshotels (-59,0%). Bei den Betreibern der Ferienhotels lag der Verlust bei -40,7 Prozent. Die ExistenzĂ€ngste nehmen in der gesamten Branche zu. Aktuell sehen 58,6 Prozent den Fortbestand ihres Unternehmens gefĂ€hrdet. Das ist der schlechteste Wert seit MĂ€rz 2021.
Nicht unerwartet steigt auch die Kurzarbeit wieder deutlich an. Umso wichtiger sind die aktuellen PlĂ€ne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Demnach wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni fortgefĂŒhrt. Zudem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate ausgeweitet. Auch die Bezuschussung der AusbildungsvergĂŒtungen wird im Rahmen des Programms âAusbildungsplĂ€tze sichernâ fortgesetzt. âOhne die VerlĂ€ngerung der Corona-Sonderregelungen fĂŒr das Kurzarbeitergeld, wĂ€re der Verlust von ArbeitsplĂ€tzen programmiert gewesenâ, erklĂ€rt DEHOGA-PrĂ€sident Guido Zöllick, âdeshalb sind wir sehr erleichtert, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt die VerlĂ€ngerung dieser Corona-Sonderregelungen angekĂŒndigt hat.â
Allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf: âNicht nachvollziehbar ist fĂŒr uns, dass die SozialversicherungsbeitrĂ€ge ab dem 31. MĂ€rz gar nicht mehr erstattet werdenâ, sagt Zöllick, âaus unserer Sicht ist es unerlĂ€sslich, rĂŒckwirkend zum 1. Januar die volle Erstattung der SozialversicherungsbeitrĂ€ge wieder vorzunehmen. Seit dem 1. Januar werden diese nur zu 50 Prozent erstattet und belasten jetzt schon zusĂ€tzlich unsere hart getroffenen Betriebe.â Die Unternehmer wurden auch gefragt, was sie aktuell als besonders relevant fĂŒr die Zukunftssicherung ihrer Betriebe erachten. Bei den genannten MaĂnahmen steht an vorderster Stelle die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen (75,7%), es folgen die Abschaffung der 2G Plus-Regelungen (73,3%) sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf GetrĂ€nke (67,6%). âDie Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wĂ€re jetzt nicht nur ein Mut machendes Signal und ein Zeichen der WertschĂ€tzung, sondern eine MaĂnahme, die die Ertragskraft und WettbewerbsfĂ€higkeit der Unternehmen stĂ€rktâ, bekrĂ€ftigt DEHOGA-PrĂ€sident Zöllick.
Foto: Guido Zöllick, PrÀsident © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann