Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 28. Mai 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 07:00 Uhr einen 38-JĂ€hrigen im Zug von Magdeburg-Neustadt nach Wolmirstedt. Die ĂberprĂŒfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl des Amtgerichts Dessau-RoĂlau. Der wegen Betruges StraftatverdĂ€chtigte blieb der Hauptverhandlung trotz ergangener Ladung unentschuldigt fern, weshalb der Untersuchungshaftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung erging. Zudem ersuchte die Staatsanwaltschaft Dessau-RoĂlau wegen sexuellem Missbrauch von Kindern den aktuellen Aufenthaltsort des Deutschen.
Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. FernmĂŒndlich wurde mit dem zustĂ€ndigen Bereitschaftsrichter eine HaftvorfĂŒhrung noch am selben Tag terminiert. Der zustĂ€ndige Richter des Amtsgerichtes Dessau-RoĂlau bestĂ€tigte die Haft. Somit wurde der Festgenommene am selbigen Tag in die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt ĂŒberstellt, wo er mindestens bis zum Termin der Hauptverhandlung verweilen muss. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibenden Behörden ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme.
Text/Foto: Bundespolizei