Halle (Saale) (ots) – Am Freitag, den 31. Mai 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 10:15 Uhr einen 38-JĂ€hrigen am Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der ĂberprĂŒfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig im Februar 2023 wegen Diebstahls rechtskrĂ€ftig zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen.
Da der Mann weder die geforderte Geldsumme zahlte, noch sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Verurteilten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Den zur Freiheit erlösenden Geldbetrag konnte der Festgenommene nicht begleichen und wurde am selbigen Tag durch die EinsatzkrĂ€fte an eine nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme durch die Bundespolizei informiert.
Text/Foto: Bundespolizei