Dessau (ots) – Am 31. Mai 2024 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 21:00 Uhr über ein herrenloses Gepäckstück in einer Regionalbahn am Hauptbahnhof Dessau informiert. Parallel alarmierte Beamte der Landespolizei verlegten umgehend zum Ereignisort und räumten den Zug sowie die Bahnsteige fünf und sechs. Der Hauptbahnhof Dessau wurde gegen 22:10 Uhr für jeglichen Personen- und Bahnverkehr gesperrt.
Der in der Zwischenzeit eingetroffene Entschärfungsdienst der Bundespolizei untersuchte den schwarzen Hartschalenkoffer und konnte ihn kurze Zeit später, gegen 22:45 Uhr, als ungefährlich einstufen. Während dieser polizeilichen Maßnahme meldete sich eine 30-jährige Deutsche bei den Einsatzkräften und gab an, dass jener Koffer ihr gehören würde. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen erhielt sie ihr Gepäckstück wieder. Durch den polizeilichen Einsatz erhielten 15 Züge insgesamt 734 Minuten Verspätung, sechs Züge wurden umgeleitet und selbige Anzahl fiel teilweise aus.
Keine 48 Stunden später musste die Bundespolizei ein erneutes Gepäckstück in selbigen Hauptbahnhof verzeichnen. Gegen 09:30 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Bahn jene Behörde über einen Werkzeugkoffer im Bereich des Nebeneinganges. Lautsprecherdurchsagen und Nachfragen bei Reisenden verliefen erfolglos. Zudem war der Inhalt des Koffers nicht einsehbar. Daraufhin wurde der Bereich um das Behältnis abgesperrt und ein Diensthundeführer mit einem Sprengstoffspürhund der Bundespolizei angefordert.
Nachdem der vierbeinige Kollege kein sprengstofftypisches Anzeigeverhalten bei der Absuche des Koffers zeigte, wurde dieser als ungefährlich eingestuft und gegen 10:45 Uhr geöffnet. Darin befanden sich diverse Schrauben und Nägel, jedoch keine Hinweise, welche auf einen Besitzer Rückschlüsse zulassen. Der Werkzeugkoffer wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen den Mitarbeitern der Deutschen Bahn als Fundsache übergeben.
Da es immer wieder zu derartig gelagerten Sachverhalten kommt, weist die Bundespolizei eindringlich darauf hin: Bitte achten Sie auf ihr Reisegepäck! Behalten Sie dieses ständig im Blick und führen Sie es immer bei sich. Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in den beiden aktuellen Fällen, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen. Außerdem haben derartige Vorfälle immer weitreichende Einschränkungen für andere Menschen zur Folge, die mit der angemessenen Sorgfalt der jeweiligen Besitzer zu vermeiden wären.
Symbolfoto/Text: Bundespolizei