Gensecke begrüßt Gesetzesänderung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

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Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt debattiert unter dem sperrigen Titel „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt“ einen unheimlich wichtigen Beitrag zum Kinderschutz in Sachsen-Anhalt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Förderung des interkollegialen Austauschs unter Ärzten bei Verdacht auf Kindes- oder Jugendwohlgefährdung. Katrin Gensecke (Foto), sozialpolitische Sprecherin der Fraktion erläuterte: „Für Ärztinnen und Ärzte wird nun eine klare Rechtsgrundlage normiert, damit sie sich bei Verdachtsmomenten von Gewalt an Kindern austauschen können, was dazu beiträgt, dass den Opfern geholfen werden kann.“ Sie betonte, dass dies dazu führen werde, dass Ärzte in ihrem Handeln nicht mehr auf unsicherem Terrain agieren müssen und Verdachtsfälle effizienter entkräften können.

Abschließend richtet Gensecke einen Dank an das Sozialministerium für den eingebrachten Gesetzesentwurf und betonte die Bedeutung der Maßnahmen für den Kinderschutz in Sachsen-Anhalt: „Ich gehe davon aus, dass diese Regelung zukünftig in Sachsen-Anhalt dazu führen wird, dass unsere Jüngsten, die Schwächsten in der Gesellschaft, besseren Schutz erhalten und Ärztehopping durch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten nicht zu einer fortgesetzten Situation von Kindeswohlgefährdung führt.“

Text/Foto © SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 12. Juni 2024