Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität

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Auf Initiative Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Sachsens und des Saarlandes fasste der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts.

Opferzahlen steigen

Darin stellt der Bundesrat fest, dass die mit einem Messer begangenen Straftaten weiterhin deutlich zunehmen. So sei die Zahl der Messerangriffe mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 800 auf 8.951 Fälle gestiegen. Dies mache weitere Maßnahmen erforderlich, um die Messerkriminalität wirksam einzudämmen. Dies gelte insbesondere an Orten, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Dort sei nicht nur die Zahl der möglichen Opfer besonders hoch – es bestünde auch die erhöhte Gefahr von Verletzungen, wenn ein Messerangriff eine Massenpanik auslöst.

Konkrete Maßnahmen angemahnt

Daher seien im Rahmen der aktuellen Novelle des Waffenrechts folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • generelles Verbot von Springmessern
  • Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter Klingenlänge
  • allgemeines Verbot des Führens von Waffen insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden
  • generelles Umgangsverbot für Kampfmesser und Dolche.

Ruf nach mehr Tempo und Vereinfachungen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Waffenrecht zügig zu überarbeiten. Die geltenden Regeln seien zudem sehr komplex – viele Vorschriften könnten im Zuge der Neufassung vereinfacht und harmonisiert werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit den Forderungen der Länder befassen wird. Feste Fristen sind dafür nicht vorgesehen.

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

Symbolfoto/pixabay