Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Erstmals einheitliche Anpassung in Ost und West
Die Erhöhung zum 1. Juli 2024 betrĂ€gt in den alten und neuen LĂ€ndern 4,57 Prozent. Damit gilt kĂŒnftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen BundeslĂ€ndern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.
JĂ€hrliche Anpassung
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus BeitrĂ€gen eines Durchschnittverdieners fĂŒr ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die VerĂ€nderung der Löhne und GehĂ€lter angepasst.
Auch fĂŒr Landwirtinnen und Landwirte verĂ€ndern sich die RentenbezĂŒge. Ab 1. Juli 2024 gilt fĂŒr sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.
VerkĂŒndung und Inkrafttreten
Die Verordnung kann nach der Zustimmung des Bundesrates nun im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden und am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024
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