Patientenschützer zu Organspende: Kritik an Widerspruchslösung

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Die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende hält der Präsident der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, für verfassungswidrig. Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte Brysch der „Augsburger Allgemeinen“. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.“ Acht Bundesländer setzen sich für einen erneuten Anlauf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ein. 2020 hatte sich der Bundestag gegen solch eine Regelung entschieden. (ZDFheute)

Foto: Eugen Brysch © Deutsche Stiftung Patientenschutz