Heike Geyer ist neue GeneralstaatsanwÀltin des Landes Sachsen-Anhalt

Veröffentlicht in: Heute in Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Die gebĂŒrtige Merseburgerin Heike Geyer ist neue GeneralstaatsanwĂ€ltin des Landes Sachsen-Anhalt und Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der 54 Jahre alten Volljuristin wurde die entsprechende Ernennungsurkunde persönlich von MinisterprĂ€sident Dr. Reiner Haseloff und Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger ĂŒbergeben. Heike Geyer folgt als GeneralstaatsanwĂ€ltin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg auf JĂŒrgen Konrad, der im Jahr 2020 in den Ruhestand gewechselt war.

Sachsen-Anhalts MinisterprĂ€sident, Dr. Rainer Haseloff: â€žIch bin sehr froh, dass die Hausspitze der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nun wieder besetzt ist. Das gilt umso mehr, als wir mit Heike Geyer eine exzellente und fachlich hochkompetente GeneralstaatsanwĂ€ltin besitzen, die zudem noch aus Sachsen-Anhalt stammt. Zu einem funktionierenden Rechtssystem, dem die BĂŒrger vertrauen können, gehören auch funktionierende Staatsanwaltschaften. In Sachsen-Anhalt leisten Staatsanwaltschaften und Gerichte tĂ€glich eine hervorragende Arbeit.“

Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: â€žIch gratuliere Heike Geyer herzlich zu ihrer Ernennung als GeneralstaatsanwĂ€ltin des Landes Sachsen-Anhalt. Mit ihrer herausragenden Fachkompetenz, ihrer langjĂ€hrigen staatsanwaltschaftlichen Erfahrung und ihrem unerschĂŒtterlichen Engagement fĂŒr die Verfolgung von Straftaten ist Frau Geyer bestens fĂŒr diese verantwortungsvolle Position geeignet. Zuletzt hatte sie ihr Engagement fĂŒr die Justiz mit dem Aufbau und der Leitung der Zentralstelle zur BekĂ€mpfung HasskriminalitĂ€t im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle unter Beweis gestellt. Ich bin ĂŒberzeugt, dass Heike Geyer die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit großer Sorgfalt und Weitsicht fĂŒhren wird, um die Justiz und unser Rechtsystem zu stĂ€rken. Es ist mir zudem ein besonderes BedĂŒrfnis, der bisherigen Leitenden OberstaatsanwĂ€ltin Dr. Brunhild Wieck-Noodt meinen Dank und meine Anerkennung auszusprechen. Bis zu ihrem Ruhestandseintritt hat sie als stĂ€ndige Vertreterin des Generalstaatsanwalts Naumburg die Behörde insbesondere in der Übergangszeit gefĂŒhrt.“

Die neue GeneralstaatsanwĂ€ltin des Landes Sachsen-Anhalt Heike Geyer wurde im Mai 1970 in Merseburg geboren. Nach dem Abitur schloss sie 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-UniversitĂ€t Halle-Wittenberg ab. Es folgten das Rechtsreferendariat und die zweite juristische StaatsprĂŒfung 1995 in Magdeburg. 1996 trat sie in den Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ein. Nach einer dreijĂ€hrigen TĂ€tigkeit als Proberichterin wurde sie 1999 zur StaatsanwĂ€ltin in Halle ernannt. In den Jahren 2001 bis 2003 war Heike Geyer bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tĂ€tig. 2005 wurde sie zur OberstaatanwĂ€ltin bei der Staatsanwaltschaft Halle und 2008 zur stĂ€ndigen Vertreterin des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Halle ernannt. Seit August 2017 war sie Leitende OberstaatsanwĂ€ltin bei der Staatsanwaltschaft Halle und Behördenleiterin. Heike Geyer hat zwei Kinder und lebt in Halle (Saale).

Ebenfalls neu besetzt wurde die Stellvertretung der GeneralstaatsanwĂ€ltin des Landes Sachsen-Anhalt. Jörg Blank ist neuer stĂ€ndiger Vertreter der GeneralstaatsanwĂ€ltin als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der 61 Jahre alte Volljurist lebt in Naumburg (Saale) und ist seit 1993 im Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Er war bereits u. a. als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Referatsleiter im sachsen-anhaltischen Justizministerium sowie als Oberstaatsanwalt und Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tĂ€tig.

Hintergrund:

Das Besetzungsverfahren um das am 9. Dezember 2019 ausgeschriebene Statusamt der GeneralstaatsanwĂ€ltin bzw. des Generalstaatsanwalts verzögerte sich zunĂ€chst aufgrund eines Konkurrentenstreitverfahrens, nach dessen Abschluss sich weitere dienstrechtliche Fragestellungen, auch durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen ergaben. In der Folge war das Beurteilungswesen im Land Sachsen-Anhalt zu reformieren, um auch in diesem Besetzungsverfahren eine verfassungsgemĂ€ĂŸe rechtssichere Grundlage fĂŒr die neu zu erstellenden Beurteilungen zu schaffen. Hierauf aufbauend konnte das Besetzungsverfahren im Februar 2024 fortgesetzt werden. 

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 09. Juli 2024

Symbolfoto/pixabay