Wer Geldautomaten sprengt, auf den könnten künftig schärfere Strafen zukommen. Nach gemeinsamen Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen Geldautomaten-Sprengungen künftig mit Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens 5 Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. „Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Diese Taten müssen strenger geahndet werden“, sagt Innenministerin Faeser. (ZDFheute)
Foto: Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (c) Peter Jülich