- 4,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2021 als im Vorjahresmonat
- Verbraucherinsolvenzen im November 2021 gegenĂŒber November 2020 fast verdreifacht (+181,4 %)
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2022 um 17,2 % gegenĂŒber Dezember 2021 gesunken. Zuvor war sie im Dezember 2021 um 18,0 % gegenĂŒber dem Vormonat gestiegen. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Krise durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurĂŒckgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln mehr in Kraft.
4,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2021 als im Vorjahresmonat
Die vorlĂ€ufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frĂŒhe Hinweise auf die kĂŒnftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, fĂŒr die derzeit endgĂŒltige Ergebnisse bis zum Berichtsmonat November 2021 vorliegen. In diesem Monat haben die deutschen Amtsgerichte 1 094 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,6 % mehr als im November 2020. Damit stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit September 2019 erstmals wieder an. Im Vergleich zum November 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,6 % niedriger.
Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im November 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,5 Milliarden Euro. Im November 2020 hatten sie noch bei knapp 1,4 Milliarden Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2021 im Baugewerbe mit 205 FĂ€llen (November 2020: 162; +26,5 %). Im Handel (einschlieĂlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 172 Verfahren (November 2020: 154; +11,7 %). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, WirtschaftsprĂŒfung, Verwaltung und FĂŒhrung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, IngenieurbĂŒros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung) wurden 115 Insolvenzen gemeldet (November 2020: 122; -5,7 %).
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen fĂŒr Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprĂ€gt war. Von Anfang MĂ€rz 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin fĂŒr Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. FĂŒr diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfĂ€nglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer ZahlungsunfĂ€higkeit oder Ăberschuldung auf den Auswirkungen der StarkregenfĂ€lle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
181,4 % mehr Verbraucherinsolvenzen im November 2021 als im November 2020
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im November 2021 mit +181,4 % gegenĂŒber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. GegenĂŒber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.
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