Was HĂ€nschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr?

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 7. August 2024 informierte eine Mitarbeiterin der 3-S-Zentrale Magdeburg gegen 12:00 Uhr die am Hauptbahnhof Magdeburg zustĂ€ndige Bundespolizei ĂŒber eine mĂ€nnliche Person, welcher sich im Bahngleis aufgehalten hatte und bat um UnterstĂŒtzung.

Ein achtsamer Mitarbeiter der Bahn-Sicherheit nahm jenen Mann zuvor sofort wahr, als er vom Bahnsteig 7 in das Gleis ging und dort nach etwas suchte. UnverzĂŒglich forderte er ihn auf, den lebensgefĂ€hrlichen Bereich zu verlassen. Der Aufforderung kam der 42-JĂ€hrige nach und nahm anschließend in einen zur Abfahrt bereitstehenden Zug Platz. VerstĂ€ndigte Beamte waren kurze Zeit spĂ€ter an diesem und sprachen den Herren auf sein Fehlverhalten an. Trotz eindringlicher Belehrung fehlte bei ihm jegliche Einsicht. Laut seinen Angaben musste er etwas Wichtiges, sein Feuerzeug, aus dem Gleis holen.

Nach Personalienfeststellung und ÜberprĂŒfung dieser wurde der Deutsche aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Er erhĂ€lt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des verbotenen Aufenthalts in den Bahngleisen. In diesem Fall kam es zu keinerlei Auswirkungen auf den Bahnverkehr.

Keine neun Stunden spĂ€ter, gegen 21:00 Uhr, kam eine erneute Information von einem achtsamen Hinweisgeber ĂŒber ein Kind im Bahngleis am Bahnhof Magdeburg-SĂŒdost. UnverzĂŒglich wurden die Gleise fĂŒr den Zugverkehr gesperrt und eine Streife verlegte sofort mit Blaulicht und Martinshorn in Richtung des Ereignisortes. Den 9-JĂ€hrigen konnten die Bundespolizisten wohlbehalten außerhalb des Gefahrenbereiches feststellen. Der Sprössling wurde im Anschluss an einen Erziehungsberechtigten ĂŒbergeben und nochmals eindringlich belehrt. Bleibt zu hoffen, dass das altbekannte Sprichwort in diesem Fall nicht zutrifft und das Kind sich nicht erneut arglos in Gefahr begibt. Nach aktuellen Erkenntnissen hatte die viertelstĂŒndige Streckensperrung keinerlei Auswirkungen auf den Zugverkehr.

Abermals weist die Bundespolizei eindringlich darauf hin: Bahnanlagen sind keine SpielplĂ€tze und kein frei zugĂ€ngliches GelĂ€nde! Die Betroffenen begeben sich mit ihrem Handeln leichtsinnig und unbewusst in Lebensgefahr. ZĂŒge nĂ€hern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spĂ€t wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Bahnen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen UnfĂ€llen fĂŒhren kann.

Text/Foto: Bundespolizei