Nach schweren Frostnächten / Versprechen gehalten: Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium unterstützt geschädigte Obst- und Weinbauern

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Infolge der außergewöhnlich schweren Frostnächte im April 2024 haben Obst- und Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt massive Schäden erlitten. Besonders betroffen ist der Obstbau mit einem durchschnittlichen Schadensausmaß von etwa 80 Prozent. Auch im Weinbau wird mit Ertragsverlusten von rund 70 Prozent gerechnet.

Das Frostereignis ist als einer Naturkatastrophe gleichgestelltes Witterungsverhältnis anerkannt. Dadurch können finanzielle Hilfen für die betroffenen Landwirte bereitgestellt werden. Hierzu stellt das Landwirtschaftsministerium Hilfen in Höhe von insgesamt zirka 5 Millionen Euro bereit.

Die Eckpunkte der Förderung in Sachsen-Anhalt beinhalten unter anderem:

Förderhöhe: Betroffene Betriebe können einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent auf den entstandenen Schaden erhalten. Dabei gilt Folgendes:

  • Sollten sich Unternehmen auf Grund ihrer Liquidität gezwungen sehen, Kredite aufzunehmen, erhalten sie für diesen Kredit einen Zuschuss von 20 Prozent. Konkret bedeutet dies, dass geschädigte Betriebe auf einen Kreditbetrag von bis zu 7.000 Euro je Hektar geschädigter Anbaufläche 20 Prozent des Kreditbetrages als Unterstützungsleistung vom Land bekommen können. Dies gilt sowohl für Betriebe im Obstanbau als auch im Weinanbau.
  • Geschädigte Obstbaubetriebe können zudem weitere 20 Prozent Zuschuss als direkte finanzielle Unterstützung auf ihre Schäden erhalten.

Auszahlung: Die Gelder werden bis Ende 2024 ausgezahlt. Die Eröffnung des Antragsverfahrens ist für Ende August geplant. Die Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF).

Minister Sven Schulze (Foto) erklärt: „Die Frostschäden haben unsere Obst- und Weinbaubetriebe hart getroffen. Daher habe ich entschieden, Landesmittel bereitzustellen, um den betroffenen Betrieben zu helfen. Von Anfang an war ich im Gespräch mit den Obst- und Weinbauverbänden, um gemeinsam Lösungen für dieses unerwartete Ereignis zu finden. Es ist mir wichtig, dass unsere Obst- und Weinbauern in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden, und ich freue mich, dass wir nun gezielte Unterstützung anbieten können. Die nun vereinbarten Hilfen sind mit den jeweiligen Verbänden abgesprochen.“

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 13. August 2024