Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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SachbeschÀdigung

Quedlinburg – Durch einen bislang unbekannten TĂ€ter wurde am Freitagabend gegen 19:00 Uhr der Brunnen in der Turnstraße in Quedlinburg durch Beigabe von SpĂŒlmittel beschĂ€digt. Die Tat konnte durch einen Zeugen beobachtet werden. Die Hinweise fĂŒhrten noch nicht zur Identifizierung des TĂ€ters. Sachdienliche Hinweise zur Tat und den TĂ€tern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.

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Brandursachenermittlungen

Halberstadt – Am spĂ€ten Abend des 16.08.2024 gegen 23:10 Uhr brannten mehrere MĂŒlltonnen eines Mehrfamilienhauses in der Kurzen Straße in Halberstadt. Auf Grund der hohen Flammen entstanden SchĂ€den an der Fassade, den Fenstern und der EingangstĂŒr. Der Schaden belĂ€uft sich auf circa 20.000 Euro. Der Brandort befindet sich in einem Hinterhof des Mehrfamilienhauses, welcher jedoch durch jedermann betreten worden sein kann, da die HauseingangstĂŒr offenstand. Der Brand konnte durch die ortsansĂ€ssige Feuerwehr gelöscht werden. Sachdienliche Hinweise zur Tat und den TĂ€tern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.

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Verkehrskontrolle

Halberstadt – Am 16. August 2024 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer StreifentĂ€tigkeit gegen 22:50 Uhr einen FahrzeugfĂŒhrer in der Darwinstraße in Halberstadt.

Der angehaltene 36- jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer Ă€ußerte innerhalb dieser Kontrolle bereits zu Beginn, dass er nicht im Besitz einer gĂŒltigen Fahrerlaubnis sei und regelmĂ€ĂŸig Cannabis konsumieren wĂŒrde. Des Weiteren wurde im Rahmen weiterer ÜberprĂŒfung bekannt, dass die ausgewiesenen Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehören und dieses auch nicht pflichtversichert sei. Gegen den nunmehr Beschuldigte wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Das FĂŒhren eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel stellt nach dem Straßenverkehrsgesetzt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße von bis zu 3000,00 Euro geahndet.

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Text/Foto: Polizei