Unfall unter Alkoholeinfluss
Halberstadt/Bundesstraße 79 – Am Samstag, dem 17. August 2024, ereignete sich auf der Bundesstraße 79 nahe Halberstadt ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Unfallverursacher steht im Verdacht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein.
Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr der Fahrer eines Renault PKW die Bundesstraße 79 in Richtung Halberstadt, aus Richtung Quedlinburg kommend. An der Einmündung zur Osttangente beabsichtigte der Fahrer abzubiegen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der PKW kam auf dem Dach zum Stillstand. Trotz ihrer schweren Verletzungen konnten sich der 20-jährige Fahrer und sein 19-jähriger Beifahrer eigenständig aus dem Fahrzeug befreien.
Nach dem Eintreffen der Polizei stellten die Beamten bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,74 Promille.
Die Beamten stellten den Führerschein des Fahrers sicher und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Die Rettungskräfte brachten die Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Ein Abschleppunternehmen barg das Fahrzeug aus dem Straßengraben.
Wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und der Fahrlässigen Körperverletzung leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein.
Text/Foto: Polizeirevier Harz
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Getunte Simson festgestellt
Ballenstedt/Landesstraße 242 – Am 18. August 2024 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 15:45 Uhr einen Mopedfahrer auf der Landesstraße 242 nahe Ballenstedt.
Das Moped, ein Modell des Herstellers Simson, wies augenscheinlich mehrere Umbauten auf, die auf eine Leistungssteigerung hindeuteten. Nach Angaben des Fahrers fährt das Moped bis zu 90 km/h.
Hierdurch begründete sich der Verdacht, dass die Fahrzeugklasse der Simson von der Klasse AM auf die Klasse A1 angehoben wurde. Für ein Kraftfahrzeug der Klasse A1 sind eine entsprechende Fahrerlaubnis, Zulassung sowie eine Pflichtversicherung und Steuerabgaben verpflichtend.
Da der 19-jährige Fahrer diese Voraussetzungen nicht erfüllte, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein.