Magdeburg / ST: Sozialministerium passt QuarantÀneregelungen im Kita-Bereich an

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Magdeburg. Das Sozialministerium hat mit Erlass an die GesundheitsĂ€mter die QuarantĂ€neregelungen fĂŒr den Bereich der Kindertageseinrichtungen angepasst. Durch gezieltere QuarantĂ€neanordnungen und tĂ€gliche Testungen nach Auftreten eines Infektionsfalls nach dem Vorbild im Schulbereich bereits praktizierten „Test-to-stay-Ansatzes“ sollen kĂŒnftig „QuarantĂ€ne-Dauerschleifen“ vermieden werden. Die Entscheidung liegt weiterhin in der Verantwortung des Gesundheitsamtes und kann insbesondere bei grĂ¶ĂŸeren Ausbruchsgeschehen von diesen Vorgaben abweichen.

Zu den grundsÀtzlichen Regelungen im Einzelnen:

  • Positiv getestete Personen dĂŒrfen die Kitas und Tagespflegestellen nicht betreten.
  • Folgende Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten mĂŒssen nicht in QuarantĂ€ne:
    • Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung),
    • Frisch Geimpfte: Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung,
    • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests,
    • Geimpfte Genesene.
  • Kontaktpersonen, fĂŒr die keine Ausnahme von der QuarantĂ€nepflicht besteht, und die mit aktuell Infizierten im selben Haushalt leben, werden nach Hause geschickt. Das können z.B. Geschwisterkinder sein, die in derselben Einrichtung betreut werden.
  • Es mĂŒssen nicht mehr automatisch alle anderen Kinder und Erzieher/innen in den Kohorten der Kita in QuarantĂ€ne. Jedoch mĂŒssen alle Personen, die die Kita weiter besuchen dĂŒrfen oder als Erzieher/innen betreten, an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Coronatests durchfĂŒhren. Die Tests werden den Eltern und den BeschĂ€ftigten von den Kitas / Kindertagespflegestellen zur VerfĂŒgung gestellt. Eltern mĂŒssen schriftlich und an jedem Tag die negativen Testergebnisse bestĂ€tigen.
  • Eltern, die bei Auftreten eines Infektionsfalles ihre Kinder nicht testen möchten, können dies der Kita / Kindertagespflegeperson mitteilen. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt informiert. Bei engem Kontakt mit der infizierten Person spricht das Gesundheitsamt eine fĂŒnftĂ€gige QuarantĂ€ne aus. Vor RĂŒckkehr in die Kita / Tagespflegestelle ist ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis erforderlich, welcher durch die Eltern bestĂ€tigt werden muss.
  • Kinder bzw. BeschĂ€ftigte, die innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten eines Infektionsfalles in einer Kita / Tagespflegestelle ErkĂ€ltungssymptome entwickeln, mĂŒssen umgehend einmalig einen zertifizierten negativen Antigentest oder negativen PCR-Test vorweisen, um die Kita weiter besuchen zu dĂŒrfen.
  • Den BeschĂ€ftigten wird empfohlen, nach Auftreten eines Infektionsfalles 5 Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt v. 18. Februar 2022

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