Nienburg (Saale), Quedlinburg (ots) – Am vergangenen Wochenende kam die Bundespolizei in Sachsen-Anhalt gleich zweimal wegen Tieren in unmittelbarer GleisnĂ€he zum Einsatz:
Im ersten Fall informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Samstag, den 12. Oktober 2024, gegen 06:40 Uhr ĂŒber mehrere Schafe und Ziegen, welche sich an der Bahnstrecke Calbe – Bernburg, im Bereich Nienburg (Saale) aufhalten sollen. Ein TriebfahrzeugfĂŒhrer einer vorbeifahrenden Regionalbahn hatte die Tiere zuvor festgestellt. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halberstadt fuhr unverzĂŒglich den Ereignisort an und fand circa zwanzig Ziegen und Schafe in GleisnĂ€he vor. Es konnte der Halter ermittelt werden, der seine Tiere einfing und diese zurĂŒck in das Gatter verbrachte. Hierbei kam es zu keinen EinschrĂ€nkungen im Bahnverkehr.
Der zweite Fall endete leider nicht so glimpflich: Auch hier meldete die Notfallleitstelle der Bahn am Sonntag, den 13. Oktober, gegen 10:50 Uhr der Bundespolizei, dass ein Regionalexpress auf der Bahnstrecke Wegeleben – Thale, auf Höhe Quedlinburg mit einem Schaf kollidiert sei. Hierbei kam es an dem betroffenen Zug zu keinen SchĂ€den. Sofort verlegte eine Streife der Bundespolizei zum Ereignisort und stellte das verendete Tier neben dem Gleisbereich fest. Dies wurde anschlieĂend entsorgt. Hinweise zu einem Halter konnten nicht aufgefunden werden. Eine Absuche nach weiteren Tieren verlief ebenfalls ergebnislos.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass bei der Haltung von Nutz- und Weidetieren auf eine sichere Unterbringung zu achten ist. In FĂ€llen wie diesen wird stets geprĂŒft, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird diesem eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemÀà der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung fĂŒr ZugverspĂ€tungen oder ZugausfĂ€lle mit einem BuĂgeld belegt werden.
FĂŒr eventuelle SachschĂ€den an betroffenen ZĂŒgen oder Bahngleisen kann er darĂŒber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten.
Text/Foto: Bundespolizei