Verlaufen nach Brötchenkauf
Quedlinburg â Ein aufmerksamer Quedlinburger konnte am 18.10.2024 gegen 07.45 Uhr eine 8 â JĂ€hrige aus Grimma feststellen, welche nach dem morgendlichen Brötchenkauf offensichtlich die Orientierung verloren hatte und nicht mehr zurĂŒck zur Ferienwohnung fand. Die hinzugerufenen Beamten des Polizeireviers Harz ĂŒbernahmen das MĂ€dchen, welches ihnen nun beschrieb, an welche Details sie sich auf dem Weg zwischen Ferienwohnung und BĂ€cker erinnern konnte. Kurze Zeit spĂ€ter erkannte das Kind seinen Vater auf dem Gehweg laufend. Dieser hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um seine Tochter zu suchen. So konnte das MĂ€dchen wohlbehalten und sichtlich erleichtert an den Vater ĂŒbergeben werden.
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PKW entwendet
Quedlinburg â Am 18.10.2024 gegen 06.30 Uhr stellte ein 66 – JĂ€hriger aus Glan-MĂŒnchweiler den Diebstahl seines PKW fest. Er hatte seinen Toyota XA5 am 17.10.2024 um 19.30 Uhr auf einem beschrankten Parkplatz in Quedlinburg in der FichtenstraĂe ordnungsgemÀà verschlossen abgestellt. Unbekannte TĂ€ter entwendeten den PKW in der Nacht zum Freitag. Das Fahrzeug konnte durch den Fahrzeughalter mittels App gegen 02.45 Uhr noch vom Parkplatz bis zur BrechtstraĂe geortet werden. Das Fahrzeug befand sich dort aber nicht mehr. Zeugen der Tat werden gebeten ihre Hinweise an das Polizeirevier Harz zu richten unter der Telefonnummer: 03941-674291.
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E-Bike entwendet
Halberstadt â Am 18.10.2024 gegen 07.30 Uhr stellte ein 35 â jĂ€hriger HalberstĂ€dter das Fehlen seines E-Bike fest. Er hatte es im Hausflur an seiner Wohnanschrift am Abend zuvor abgestellt. Mittels einer App konnte er das Rad noch in Halberstadt Westendorf orten. Die hinzugerufenen Beamten des Polizeireviers Harz fuhren zur georteten Adresse, wo sie auf einen 54 – jĂ€hrigen HalberstĂ€dter trafen, welcher das Fahrrad ordnungsgemÀà angeschlossen vor seiner Wohnanschrift abgestellt hatte. Den Beamten gegenĂŒber gab er an, dass er nicht wollte, dass das Rad geklaut werden wĂŒrde. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Bekannten des FahrradeigentĂŒmers handelte, welcher sich ohne Absprache das Rad aus dem Hausflur des GeschĂ€digten nahm. Es bestand zu keiner Zeit eine Zueignungsabsicht bei dem 54 âJĂ€hrigen. Der EigentĂŒmer verzichtet auf die Erstattung einer Anzeige gegen seinen Bekannten und zeigte sich sehr tolerant. Das Fahrrad konnte unversehrt an ihn zurĂŒck ĂŒbergeben werden.
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Text/Foto: Polizei