Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute einen Gesetzentwurf zur optionalen Festsetzung differenzierter HebesĂ€tze bei der Grundsteuer beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erhebung der Grundsteuer nicht zu einer ĂŒbermĂ€Ăigen Belastung von WohngebĂ€uden fĂŒhrt. âDie Kommunen haben nun die Möglichkeit, auf ihre jeweilige Situation zu reagieren und fĂŒr einen vernĂŒnftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen GrundstĂŒcksarten zu sorgenâ, erklĂ€rt Andreas Schmidt, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Die Neuregelung der Grundsteuer war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Reform angemahnt hatte, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Einheitswerten beruhten. Der neue Gesetzentwurf gibt den Kommunen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen GrundstĂŒcksarten zu differenzieren und so eine aufkommensneutrale Steuererhebung zu gewĂ€hrleisten. âWir sind ĂŒberzeugt, dass die kommunale Familie diese Möglichkeit je nach Situation nutzen wird, um eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung zu gestalten, die insbesondere WohngebĂ€ude nicht ĂŒber GebĂŒhr zusĂ€tzlich belastetâ, betonte Schmidt.
Dem Alternativantrag der AfD-Fraktion zur EinfĂŒhrung eines Transparenzregisters erteilte die SPD-Fraktion eine klare Absage. âHier wird wieder einmal versucht, ein grundsĂ€tzliches Misstrauen gegenĂŒber allen ehren- und hauptamtlich politisch TĂ€tigen zu erzeugenâ, so Andreas Schmidt. âWir werden jedenfalls weiterhin Politik fĂŒr und nicht gegen die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger dieses Landes machenâ.
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2024
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