Novelle der StVO: Tempo 30 / Grube: Neue Chancen für Kommunen durch geänderte Rechtslage

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Magdeburg. Die kürzlich verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt wesentliche Änderungen für die Einführung von Tempo-30-Zonen in deutschen Städten und Gemeinden mit sich. Verkehrsministerin Lydia Hüskens sagte heute im Landtag, dass viele der in der Vergangenheit aufgrund der alten Rechtslage abgelehnten Anträge auf „Tempo 30“ nun erneut eingereicht werden müssen, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

„Es ist bedauerlich, dass frühere Anträge aufgrund der alten Grundlagen nicht berücksichtigt werden konnten. Doch mit der Novelle bieten sich nun neue Chancen, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in unseren Städten zu verbessern“, erklärt Dr. Falko Grube (Foto). Er ruft die Kommunen dazu auf, ihre Anträge neu zu stellen und die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulwegen und Wohngebieten: „Die Sicherheit unserer Kinder und die nachhaltige Entwicklung unserer Städte hängen entscheidend davon ab, dass wir jetzt beherzt handeln.“

Mit der Novelle wird es für Städte und Gemeinden einfacher, Tempo 30 in sensiblen Bereichen wie Wohngebieten, vor Schulen und in Ortszentren zu realisieren. Ziel der Reform ist es, den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig die Lebensqualität in urbanen Räumen zu erhöhen.

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / René Wölfer am 24.Oktober 2024