Aschersleben (Fahrzeugdiebstahl / Täter gestellt)
Am Dienstagabend wurde ein Diebstahl aus einem der Schränke in der Umkleide des Ballhauses gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt unbekannte Täter hatten den Schrank geöffnet und eine Tasche mit diversen Dokumenten, Bargeld und dem Schlüssel zu einem PKW Mazda entwendet. Zeugen hatten wenig später zwei Personen gesehen, welche sich mitsamt dem Fahrzeug vom Parkplatz entfernten. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Rahmen der Begleitung eines Schwerlasttransportes konnte das Fahrzeug nahe der Ortschaft Egeln in Fahrtrichtung Aschersleben festgestellt werden.
Im Rahmen der Kontrolle konnten die zwei tatverdächtigen Jugendlichen (14 Jahre alt) identifiziert werden. Der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Das Fahrzeug wurde dem Eigentümer übergeben. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde beim tatverdächtigen ein Einhandmesser (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz) gefunden und sichergestellt, ein separates Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Nach Abschluss aller zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen wurden die beiden Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
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Egeln (Diebstahl aus Handtaschen)
Am Dienstag wurde, im Netto-Markt in der Wiesenstraße, das Portmonee einer 74-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs, im Einkaufswagen abgelegt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. In der Handtasche befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld und die EC-Karte. Die Karte wurde relativ zügig gesperrt, auf der Bank erhielt die Rentnerin schon den Hinweis, dass bereits Bargeld abgehoben wurde. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden.
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Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit
Am späten Sonntagabend kontrollierte die Polizei einen 41-jährigen, welcher mit dem PKW in der Lindenstraße unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,00 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,88 Promille (0,44 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen.
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Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit – E-Scooter)
Am frühen Mittwochmorgen kontrollierte die Polizei einen 21-Jährigen, der auf einem E-Scooter in der Stadionstraße unterwegs war. Während der Kontrolle wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,16 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen erfolgte die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung, anschließend wurde der Mann aus der Maßnahme entlassen.
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Bernburg (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Dienstagnachmittag, an der Magdeburg Chaussee, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum passierten 226 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 11 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen ein Verwarngeld- bzw. Bußgeldbescheid zugesandt. Der Schnellste wurde mit 78 km/h gemessen.
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Text/Foto: Polizei