Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen Ă€ndern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, mĂ€nnlich, divers zu Ă€ndern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine ErklĂ€rung beim Standesamt. Auch fĂŒr MinderjĂ€hrige ist eine Ănderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem EinverstĂ€ndnis der Eltern möglich. (ZDFheute)
Grafik: Das Grundgesetz schĂŒtzt auch das Recht auf Achtung der geschlechtlichen IdentitĂ€t, wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht. (c) Bundesregierung