JugendÀmter nahmen 2023 in Sachsen-Anhalt 20,1 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

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2023 wurden in Sachsen-Anhalt 2 042 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von JugendĂ€mtern in Obhut genommen, das waren 342 mehr Inobhutnahmen als im Vorjahr (+20,1 %). Die HauptgrĂŒnde (Mehrfachnennungen möglich) waren unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (757 FĂ€lle), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (714 FĂ€lle) und VernachlĂ€ssigung (365 FĂ€lle).

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) weiter mitteilt, wurden 254 (50,5 %) mehr Kinder und Jugendliche aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen als noch 2022. Die meisten unbegleiteten Einreisenden waren zwischen 14 und unter 18 Jahren alt (92,7 %). Dabei waren 96,7% mÀnnlichen und 3,3 % weiblichen Geschlechts.

Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (1 187 FĂ€lle, 58,1 %), gefolgt von Kindern im Alter von 12 bis unter 14 Jahren (225 FĂ€lle, 11,0 %) und 207 FĂ€llen (10,1 %) bei Kindern unter 3 Jahren. Unter allen vorlĂ€ufigen Schutzmaßnahmen waren 64,7 % Jungen und 35,3 % MĂ€dchen.

Die HauptgrĂŒnde fĂŒr die Inobhutnahme bei Kindern (bis unter 14 Jahren: 855 FĂ€lle) waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (488 FĂ€lle), Anzeichen fĂŒr VernachlĂ€ssigung (298 FĂ€lle), Anzeichen fĂŒr körperliche Misshandlung (169 FĂ€lle) sowie Wohnungsprobleme (121 FĂ€lle). Bei den Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren: 1 187 FĂ€lle) waren die HauptgrĂŒnde die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (702 FĂ€lle), Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (226 FĂ€lle), Beziehungsprobleme (87 FĂ€lle), Anzeichen fĂŒr körperliche Misshandlung (86 FĂ€lle) und StraffĂ€lligkeit des Jugendlichen (76 FĂ€lle).

In den allermeisten FĂ€llen waren das Jugendamt bzw. der soziale Dienst hinweisgebend fĂŒr die Inobhutnahme (899 FĂ€lle), in 306 FĂ€llen meldete sich die MinderjĂ€hrige bzw. der MinderjĂ€hrige selbst und 277-mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht den Hinweis fĂŒr die Inobhutnahme.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

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