Bei der diesjährigen Fachtagung der Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU in Hamburg wurde eine Resolution für mehr Kinderschutz beschlossen. Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann (Foto r.), sagt:
„Ein besonderer Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung liegt auf der Verfolgung und Löschung von Bild- und Videomaterial, das sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt und im Internet verbreitet wird. Hier spielen IP-Adressen und andere Identifizierungsdaten oft eine zentrale Rolle bei der Aufklärung solcher schwerwiegenden Verbrechen. Unsere Strafverfolgungsbehörden sind daher dringend auf eine verlässliche Speicherung solcher Daten angewiesen. Dass die Ampel-Regierung nach wie vor keine rechtssichere Regelung für die Speicherung von Identifizierungsdaten schafft, ist ein Rückschlag im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und untergräbt die Arbeit unserer Ermittlungsbehörden. Wir fordern, dass die Spielräume, die der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von Identifizierungsdaten eröffnet hat, voll ausgeschöpft werden, um Kinder besser vor Missbrauch im digitalen Raum zu schützen. Dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen.“
Tobias Krull (Foto l.), sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, erklärt: „Mit einer klaren Entschließung zum Kinderschutz setzen wir ein wichtiges Signal. Kinderschutzambulanzen spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Kinder zu versorgen, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt geworden sind. Diese Einrichtungen müssen gezielt gestärkt werden. Bisher ist die angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte, die dort unter hohem Aufwand tätig sind, nicht flächendeckend sichergestellt. Angesichts der oft schwerwiegenden Vorfälle wie Missbrauch oder Gewalt gegen Kinder fordern wir daher eine bundesweite Vereinheitlichung der Zusatzentgelte und eine höhere Grundfinanzierung für die Arbeit der Kinderschutzambulanzen. Notwendig sind Abrechnungsmodalitäten, die den tatsächlichen Anforderungen in der ambulanten und stationären Versorgung gerecht werden. Kinderschutz darf keinesfalls an Fragen der Finanzierung scheitern.“
Text/Foto (c) CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt