Simon-Kuch: Bestehende Regelungen beim Rückbau von Windkraftanlagen nutzen und den Mittelstand stärken

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Zum Antrag der AfD zur Erhöhung der Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windkraft- und Solaranlagen und zur strengeren Überprüfung der Umweltgefahren sagt die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Digitales, Elke Simon-Kuch (Foto):

„Den Antrag lehnen wir entschieden ab. Wir setzen uns dafür ein, dass unnötige bürokratische Hürden abgebaut und bestehende Regelungen effizient genutzt werden, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu stärken. Es sind bereits umfassende Regelungen vorhanden, um die Finanzierung des Rückbaus von Windkraft- und Solaranlagen sicherzustellen. § 71 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuches verpflichten die Bauaufsichtsbehörden zur Sicherstellung der Rückbaukosten durch geeignete Sicherheitsleistungen. Zusätzliche Erhöhungen dieser Sicherheitsleistungen sind daher nicht notwendig.“

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen würden durch zusätzliche bürokratische Hürden belastet, indem sie den administrativen Aufwand und die Kosten erheblich erhöhen. Bestehende Regelungen wie die Mantelverordnung sorgten bereits für strenge Nachweispflichten über den Verbleib recycelter Materialien.

„Es gilt nun, den Mittelstand zu entlasten und die Kreislaufwirtschaft innovativ und nachhaltig zu gestalten. Die Innovation und den Erfindergeist sieht man in Sachsen-Anhalt, wo die weltweit erste Recyclinganlagen für Rotor-Blätter ihre Arbeit aufgenommen hat. Das ist der richtige Weg. Das ist Sachsen-Anhalt modern denken. Die CDU Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag der AFD ab und fordert stattdessen die Unterstützung und Förderung solcher innovativen und nachhaltigen Projekte“,  so Simon-Kuch abschließend.

Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Foto: Elke Simon-Kuch (c) Rayk Weber