Kriminalitätslage
Einbruch in Einkaufsmarkt
39365 Eilsleben/ Wilhelmstraße/ 25.11.2024, 20:00 Uhr- 25.11.2024, 22:50 Uhr
Unbekannte Täter haben sich gewaltsam Zutritt zum Innenbereich eines Einkaufsmarktes verschafft und aus dem Kassenbereich diverse Tabakwaren entwendet. Der Schaden beläuft sich nach bisherigen Erkenntnissen auf 300 Euro.
Bereits in den vergangenen Wochen kam es zu Einbrüchen in Einkaufsmärkte dergleichen Kette in anderen Ortschaften des Landkreises Börde, wobei das Diebesgut oft identisch war. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt, ist nun Gegenstand eingeleiteter Ermittlungen.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen – Anhalt zu melden.
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Verkehrslage
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
39387 Oschersleben/ L 24/ 26.11.2024, 08:41 Uhr
Ein 85-jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW die L24 aus Richtung Großalsleben in Richtung Oschersleben. Als dieser im Bereich einer Kurve einen vorausfahrenden PKW überholen wollte, verlor der 85- Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem am Straßenrand befindlichen Baum. Der Fahrzeugführer wurde leicht verletzt ins Krankenhaus verbracht.
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Verletzte Fußgängerin nach Verkehrsunfall
39340 Haldensleben/ Klinggraben/ 27.11.2024, 06:34 Uhr
Im Kreuzungsbereich Hafenstraße/ Klinggraben wollte eine 52- jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW VW nach links abbiegen und übersah dabei eine 25- jährige Frau, die fußläufig die Fahrbahn überqueren wollte. Infolge dessen erlitt die Fußgängerin leichte Verletzungen im Bereich des Oberschenkels und wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Gegen die 52- Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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Sonstiges
Erhöhte Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten
Im Rahmen der bevorstehenden Eröffnung der Weihnachtsmärkte in den unterschiedlichen Ortschaften des Landkreises Börde wird es zur Präsenzerhöhung von Polizeikräften insbesondere in Form von Fußstreifen kommen. Diese werden vorranging durch die Regionalbereichsbeamten der Städte und Gemeinden durchgeführt. Dabei werden die seitens des Bundestags beschlossenen und von der Landesregierung übernommenen waffenrechtlichen Bestimmungen insbesondere mit Blick auf ein Mitführungsverbot von Messern durchgesetzt. Die Durchführung von anlasslosen Kontrollen einzelner Personen ist dabei zulässig.
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Text/Foto: Polizei