Im Streit um die Abschöpfung von Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene Ökostromerzeuger am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe entschied. In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt. Die Strompreisbremse ist mittlerweile wieder ausgelaufen. (ZDFheute)
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