Polizeirevier Börde: Aktuelle Polizeimeldungen

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Einsatzgeschehen

Wohnungsbrand in Einfamilienhaus

39326 Colbitz; Lindhorst / Colbitzer Chaussee / 06.12.2024, 11:16 Uhr

Über die Rettungsleitstelle des Landkreises Börde wurde ein Brand in einem Einfamilienhaus in der Ortslage Lindhorst gemeldet. Die Mieter des Einfamilienhauses befanden sich zum Zeitpunkt des Brandes im Urlaub. Durch die Nachbarin wurde bekannt, dass sich auf dem GrundstĂŒck 2 Hunde und im Haus 3 weitere Hunde aufhalten, diese konnten nach Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr gerettet werden. Aufgrund der Einsturzgefahr zogen sich die KrĂ€fte der Feuerwehr aus dem GebĂ€ude zurĂŒck und beendeten die Löscharbeiten von außen. Das Wohnhaus wurde zum Großteil zerstört und ist nicht weiter bewohnbar. Nach Beendigung der Löscharbeiten konnte eine eingeschlagene Fensterscheibe festgestellt werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

Text/Foto: Polizeirevier Börde

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Verkehrsgeschehen

Verkehrsunfall mit Schwerverletzten

39343 Bebertal / B245 / 06.12.2024, 21:41 Uhr

Der 22-JĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer eines Pkw befuhr die B245 aus Richtung Uhrsleben kommend in Richtung Haldensleben. Auf Höhe der Ortslage Bebertal, im Bereich einer Linkskurve verlor dieser aufgrund plötzlich auftretenden Aquaplaning die Kontrolle ĂŒber sein Fahrzeug und kam im Bankett zum Stehen.  Die Beifahrerin wurde schwerverletzt zur Behandlung in das AMEOS-Klinikum nach Haldensleben verbracht.

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FĂŒhren eines Kfz unter Einfluss von Alkohol

39343 Altenhausen / Erxleber Straße / 07.12.2024, 00:40 Uhr

Durch die Polizeibeamten des Polizeireviers Börde konnte ein 29-JĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer einer Kontrolle unterzogen werden.  Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch beim FahrzeugfĂŒhrers fest. Im Zuge dessen wurde ein Atemalkoholtest durchgefĂŒhrt, dieser ergab ein positiven Wert von 1,02 Promille. Bei der ÜberprĂŒfung der Personalien konnte außerdem festgestellt werden, dass zwei offene Haftbefehle vorlagen. Die Haftbefehle wurden beglichen und dem 29-JĂ€hrigem wurde vor Beendigung der Maßnahme die Weiterfahrt untersagt.