Magdeburg (ots) – Der Zoll ging am 6. Dezember 2024 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen verdachtsunabhĂ€ngiger PrĂŒfungen verstĂ€rkt gegen Schwarzarbeit und illegale BeschĂ€ftigung vor. Das Hauptzollamt Magdeburg war mit 104 BeschĂ€ftigten in Magdeburg, dem Landkreis Börde sowie dem Salzlandkreis an dem Einsatz beteiligt. Es wurden insgesamt 103 Personen zu ihrem BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis befragt und zwölf Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Kontrollen fanden insbesondere in der Imbissgastronomie statt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prĂŒften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre BeschĂ€ftigten ordnungsgemÀà zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob AuslĂ€nder und AuslĂ€nderinnen die fĂŒr die Aufnahme einer BeschĂ€ftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. DarĂŒber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen VerstöĂen im Fokus der MaĂnahmen.
„Es wurden jeweils sechs Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren u.a. wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder der AusĂŒbung einer BeschĂ€ftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. AuĂerdem sind in 41 anderen FĂ€llen weitere PrĂŒfungen der FKS erforderlich, weil sich hier im Rahmen der Befragung Hinweise auf weitere VerstöĂe ergaben.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
„Die PrĂŒfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale BeschĂ€ftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schĂŒtzen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so Schultz weiter.
An die durchgefĂŒhrten MaĂnahmen vor Ort schlieĂen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. So werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere GeschĂ€ftsunterlagen geprĂŒft. Hierbei stehen die BeschĂ€ftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Quelle: Zoll