Neuer Seniorenbeirat fĂŒr die Wahlperiode bis 2029

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Magdeburg. Auf der Sitzung des Stadtrates am 5. Dezember wurden unter anderem die Mitglieder fĂŒr den Seniorenbeirat in der Wahlperiode 2024 bis 2029 neu bestellt. Gleichzeitig wurde die neue Satzung des Seniorenbeirates beschlossen. Die Neubestellung der Mitglieder wurde notwendig, weil die Wahlperiode des bisherigen Beirates mit der Neuwahl des Stadtrates in diesem Jahr endete.

Aus 41 qualifizierten Bewerbungen wurden 13 Bewerberinnen und Bewerber von der Bewerbungskommission zur Bestellung in den Seniorenbeirat fĂŒr die Wahlperiode 2024 bis 2029 vorgeschlagen und auf der Sitzung des Stadtrates am 5. Dezember bestĂ€tigt. Hinzu kommen 7 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Stadtrates sowie 5 NachrĂŒckerinnen und NachrĂŒcker.

„Die Bewerbungskommission hatte es sich nicht leicht gemacht, aus den 41 hoch qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber 13 Personen auszuwĂ€hlen, die in den Seniorenbeirat bestellt werden sollen“, blickt der Beigeordnete fĂŒr Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, zurĂŒck. „Umso mehr freue ich mich nun, dass dieses Bewerbungsverfahren mit dem Beschluss des Stadtrates abgeschlossen ist und der Seniorenbeirat das Sitzungsgeschehen zeitnah wieder aufnehmen kann.“

Neben der Bestellung der neuen BeirĂ€te wurde auch die Satzung des Seniorenbeirates neu gefasst. Die SatzungsĂ€nderung war notwendig geworden, um strukturelle Anpassungen und Vereinfachungen in der Aufgabenwahrnehmung des Beirates vorzunehmen. Mit der Neufassung wird die Trennung des Vorsitzes von der Funktion des Seniorenbeauftragten vollzogen. Zudem wurden das Stimmrecht der Mitglieder des Seniorenbeirates erweitert und die Entsendung durch die Fraktionen neu geregelt. Der Seniorenbeirat besteht nun aus 13 Ă€lteren Einwohnerinnen und Einwohner, 7 von den Fraktionen des Stadtrates entsendeten Mitgliedern als stimmberechtigte Mitglieder sowie dem bzw. der Seniorenbeauftragten als Koordinator fĂŒr die Belange der Ă€lteren Menschen.

„Um die neuen Mitglieder des Seniorenbeirates optimal vorzubereiten, wurden diese kĂŒrzlich in einem EinfĂŒhrungsworkshop ĂŒber die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Organisation und Arbeitsweise des Seniorenbeirates informiert“, so der Beigeordnete. „NĂ€chster Schritt ist die Vorbereitung der Sitzung, damit der Seniorenbeirat seine Arbeit aufnehmen kann.“

Hintergrund zum Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg berĂ€t den Stadtrat und seine AusschĂŒsse. Er hat die Aufgabe, sich fĂŒr die Belange der Ă€lteren Einwohnerinnen und Einwohner einzusetzen und dafĂŒr Sorge zu tragen, dass diese in der Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung angemessene BerĂŒcksichtigung finden. Rechtliche Grundlage der Arbeit des Seniorenbeirates ist eine Satzung, die den Seniorenbeirat mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben ausstattet.

Seit 2024 besteht der Seniorenbeirat aus 21 Mitgliedern, davon 13 gewĂ€hlte BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und 7 von den Stadtratsfraktionen benannten Vertreterinnen und Vertreter sowie dem bzw. der Seniorenbeauftragten/Koordinatorin/Koordinator fĂŒr die Belange der Ă€lteren Menschen als nicht stimmberechtigtes Mitglied.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

Symbolfoto/pixabay