Mehr als 1,2 Mio. Euro für Betroffene / Stadtrat beschließt Spendenrichtlinie für die Betroffenen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt

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Magdeburg. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat heute die von der Verwaltung erarbeitete Spendenrichtlinie für die Betroffenen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt beschlossen. Damit können zeitnah mehr als 1,2 Mio. Euro ausgereicht werden. Bis heute wurden auf das von der Landeshauptstadt eingerichtete Sonderkonto insgesamt 1.204.666,17 Euro eingezahlt.

„Mit der heute beschlossenen Spendenrichtlinie wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, den Betroffenen die finanziellen Zuwendungen zeitnah auszureichen“, betont Oberbürgermeisterin Simone Borris (Foto). „Von der Erarbeitung bis zur Beschlussfassung waren es nicht einmal drei Wochen. Mein Dank gilt insbesondere allen Spenderinnen und Spendern für dieses große finanzielle Engagement: 1,2 Millionen Euro sind ein beeindruckendes Signal. Die breite Gesellschaft hat damit unter Beweis gestellt, dass die Gedanken der Menschen bei den sechs Todesopfern, den Hinterbliebenen und den vielen Verletzten sind. Zugutekommen werden die Spenden den Angehörigen von Todesopfern, verletzten Personen, Zeugen, die an psychischen Belastungen leiden, Personen, die Nothilfe unter Einsatz von eigenem Hab und Gut geleistet haben, sowie Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind.“

Beschlossen wurde vom Stadtrat, auf Antrag pauschalierte Einmalzahlungen wie folgt zu gewähren:

  • den Angehörigen von Todesopfern 20 % des Spendenaufkommens,
  • den akut vital bedrohten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
  • den schwerverletzten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
  • den leicht verletzten Opfern 15 % des Spendenaufkommens,
  • Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen 10 % des Spendenaufkommens sowie
    den Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind, 5 % des Spendenaufkommens (bis zu 300 Euro pro Person)

Die Stadtverwaltung wird die Betroffenen aktiv anschreiben und ihnen das Antragsformular senden. Zudem sind Beratungsleistungen geplant, in Ausnahmefällen auch im Rahmen von Hausbesuchen. Ein Team für alle Fragen zur Spendenvergabe ist unter der E-Mail-Adresse buerosonderstab@stadt.magdeburg.de erreichbar. Voraussichtlich ab 20. Januar steht eine Beratungsstelle zur Verfügung. Einzelheiten und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die „Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen aus dem Spendenaufkommen an die Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.


Weitere Spenden sind noch immer möglich und willkommen.

Spendenkonto:

Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.

Text/Foto: Landeshauptstadt Magdeburg am 15. Januar 2025