Polizeirevier Börde: Aktuelle Polizeimeldungen

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KriminalitÀtslage

Einbruch in Werkshalle

39179 Barleben/ Hintern Hecken/ 17.01.2025, 22:00 Uhr- 19.01.2025, 22:00 Uhr

Unbekannte TĂ€ter verschafften sich ĂŒber ein Tor gewaltsam Zutritt zum GelĂ€nde eines BetriebsgebĂ€udes. In der weiteren Folge drangen diese in eine Lagerhalle des BetriebsgebĂ€udes ein und entwendeten drei SchweißgerĂ€te, zwölf Messingringe, zwei Fernseher und eine Musikbox. Zudem wurden drei MĂŒlltonnen entleert, die nach derzeitigen Erkenntnissen zum Abtransport des Diebesguts verwendet wurden. Die Tonnen konnten durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde sowohl vor der Lagerhalle als auch auf einer GrĂŒnflĂ€che vor dem BetriebsgebĂ€ude festgestellt werden, wo diese durch die unbekannte TĂ€terschaft zurĂŒckgelassen wurden. Der eingetretene Schaden belĂ€uft sich auf etwa 23.000 Euro.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 oder ĂŒber das E-Revier zu melden.

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Diebstahl von Kupferkabel

39345 Vahldorf/ An der Heerstraße/ 16.01.2025, 16:00 Uhr- 20.01.2025, 06:15 Uhr

Unbekannte TÀter verschafften sich Zutritt auf das umfriedete GelÀnde einer Baustelle und entwendeten von dieser insgesamt etwa 530 Meter Kupferkabel.

Davon waren 500 Meter Kupferkabel um eine Trommel gewickelt und andere Kabelteile ragten teilweise aus dem Boden heraus als Anschlussstellen fĂŒr spĂ€tere Laternen. Es entstand ein Schaden von etwa 2650 Euro. Nach Angaben des GeschĂ€digten handelt es sich zwischenzeitlich um den dritten Einbruchsdiebstahl auf diesem GelĂ€nde.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 oder ĂŒber das E-Revier zu melden.

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Verkehrslage

12- JĂ€hriger unterwegs mit E- Roller

39326 Samswegen/ Breite Straße/ 17.01.2025, 13:10 Uhr

Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde in der Ortslage Samswegen ein 12- jĂ€hriges Kind fahrend auf einem E- Roller festgestellt. FĂŒr das Fahrzeug bestand zudem kein gĂŒltiger Versicherungsschutz. Die Erziehungsberechtigten wurden in Kenntnis gesetzt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurden Ermittlungsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Kindsvater als gesetzlichen Vertreter eingeleitet.

Das Fahren mit einem E- Roller ist grundsĂ€tzlich ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt, wobei diese maximal 20 km/h schnell sein dĂŒrfen. Ein FĂŒhrerschein ist aufgrund der begrenzten Geschwindigkeit nicht erforderlich. Das Fahrzeug muss jedoch versichert werden, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein. Die von der Versicherung ausgestellte Versicherungsplakette muss am E- Roller angebracht werden. Das Tragen eines Helms ist nicht verpflichtend, dennoch empfiehlt es sich Ă€hnlich wie beim Fahrrad im Straßenverkehr einen Helm zu tragen.

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Text/Foto: Polizei