Wahlbenachrichtigungen sind versendet – Informationen zur Bundestagswahl

Veröffentlicht in: Stadt Haldensleben | 0

Haldensleben, 24. Januar 2025. Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt. Der Vorlauf ist kurz – entsprechend wird im Rathaus mit Hochdruck an der Vorbereitung gearbeitet. Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen sind bereits per Post unterwegs und landen in diesen Tagen in den BriefkĂ€sten der wahlberechtigten BĂŒrger der Stadt Haldensleben und der Ortsteile.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die WĂ€hler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Die BĂŒrger mĂŒssen bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

FĂŒr BĂŒrger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wĂ€hlen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Möglich ist dies ĂŒber den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.haldensleben.de/Buergerservice-Rathaus/Wahlen – diese Optionen stehen bis 19. Februar, 13 Uhr, zur VerfĂŒgung.

Weiterhin können die Briefwahlunterlagen schriftlich angefordert werden, indem der Antrag auf Briefwahl auf der RĂŒckseite der Wahlbenachrichtigung ausgefĂŒllt und per Post versendet oder persönlich im BriefwahlbĂŒro abgegeben wird. Das BriefwahlbĂŒro der Stadt Haldensleben ist ab 3. Februar im Rathaus (Raum 123) montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie zusĂ€tzlich dienstags von 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr fĂŒr den Besucherverkehr geöffnet.

Beim Versand der Briefwahlunterlagen bittet die Stadt Haldensleben die BĂŒrger um etwas Geduld. „Aufgrund der verkĂŒrzten gesetzlichen Fristen können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar verschickt beziehungsweise ausgegeben werden“, erklĂ€rt Simone Groß, Leiterin des BĂŒrgerbĂŒros. Da die Entscheidungsfrist ĂŒber EinwĂ€nde gegen die Zulassung der WahlvorschlĂ€ge bis einschließlich 30. Januar lĂ€uft, können die Stimmzettel erst danach gedruckt werden. „Wann genau die Stimmzettel vorliegen, kann noch nicht gesagt werden. Vorher ist aus technischen GrĂŒnden keine Briefwahl möglich“, ergĂ€nzt Simone Groß. „Wer vor Ort im BriefwahlbĂŒro wĂ€hlen möchte, sollte frĂŒhestens ab 10. Februar vorsprechen.“ Sie appelliert an die BĂŒrger, die Unterlagen angesichts enger Zeitfenster rechtzeitig zu beantragen.

Der Wahlbrief muss spĂ€testens bis zum Wahltag am 23. Februar 2025, 18 Uhr, beim Landkreis Börde, Bornsche Straße 2 in Haldensleben eingegangen sein.

Quelle: Stadt Haldensleben

Symbolfoto/pixabay