Magdeburg (ots) – Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Jahr 2021 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse.
„Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest“, so Regierungsdirektorin Nora Malitte, Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg.
Exemplarisch sei an dieser Stelle der Aufgriff des Zollamtes Halle (Saale) aus dem letzten Jahr erwähnt, in dem in einer Postsendung zwei augenscheinlich artenschutzrechtlich relevante Schmetterlinge der Gattung Ornithoptera spp. festgestellt wurden. Da der Einführer die erforderliche Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr nicht vorlegen konnte, wurden die zur Art der Vogelflügler gehörenden Schmetterlinge, die aus Südostasien stammen, letztlich vom Zollamt Halle (Salle) beschlagnahmt.
Zusatzinformationen:
In Anhang B der Verordnung der Europäischen Union 2017/160 sind Arten gelistet, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.
Mit der Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.
Symbolbild Artenschutz (c) Zoll