Das vom Bundestag beschlossene Artikelgesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr – auch als Zeitenwende-Gesetz bekannt – billigte der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025.
Das Gesetz aus der Feder der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ziel sei es, die Bundeswehr stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten und ihre Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Partnern zu erhöhen, so die Bundesregierung.
Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit von Personal
Das Gesetz soll die Einsatzbereitschaft und die Verfügbarkeit von Bundeswehreinheiten langfristig sicherstellen. Hierzu sei mehr Personal erforderlich, um für Herausforderungen in der Zukunft gerüstet zu sein. Die Bundesregierung hält eine erhöhte Verfügbarkeit des militärischen Personals für zwingend notwendig, um auch weiterhin eine verlässliche und schlagkräftige Armee bereitzustellen zu können.
Zahlreiche Maßnahmen
Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, unter anderem:
- umfangreiche Verbesserungen bei Sold und Versorgung,
- einen höheren Auslandsverwendungszuschlag,
- einen Ehegattenzuschlag für mit in das Ausland umziehende Ehegatten,
- eine höhere Übergangsbeihilfe,
- verbesserte Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität,
- flexiblere Arbeitszeitregelungen,
- mehr Personal im Sanitätsdienst.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2025
Symbolfoto (c) Bundeswehr/Jonas Weber