Sachsen-Anhalt stärkt lebenslanges Lernen: Neues Bildungszeitgesetz mit mehr Flexibilität und Themenvielfalt vorgestellt

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Magdeburg. Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt hat den Entwurf für das neue Bildungszeitgesetz (BzG LSA) im Kabinett vorgestellt. Es soll das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 ersetzen. Damit kommt die Koalition aus CDU, SPD und FDP einem weiteren Vorhaben des Koalitionsvertrages nach und passt das bisherige Gesetz den modernen Anforderungen der Arbeitswelt an.

Bildungsministerin Eva Feußner (Foto): „Bildung hört weder nach der Schule, noch nach Ausbildung oder Studium auf. Vielmehr lernt man ein Leben lang. Eine sich durch neue Technologien und demografischen Wandel rasch ändernde Arbeitswelt erfordert eine kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung. Ich freue mich, dass wir diesen Anforderungen mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen und die Weiterbildungsbeteiligung damit hoffentlich deutlich steigern können.“

Eine wesentliche Neuerung ist die Aufnahme von politischer Bildung und Qualifizierung für das Ehrenamt als anerkennungsfähige Themenfelder. Ziel ist es, das Interesse an politischer Mitgestaltung zu stärken und ehrenamtlich Engagierte besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Feußner sagte weiter: „Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen ist politische Bildung wichtiger denn je. Mit dem neuen Gesetz erleichtern wir es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen“.

Das Bildungszeitgesetz gewährt Beschäftigten weiterhin einen Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr. Bildungszeit muss allerdings nicht mehr an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen.

Im Einzelnen sind mit der Gesetzesnovelle folgende grundsätzliche Neuerungen verbunden:

  • Umbenennung von „Bildungsfreistellung“ zu „Bildungszeit“, um den Aspekt des lebenslangen Lernens zu betonen und eine Harmonisierung mit anderen Bundesländern zu erreichen,
  • Erweiterung der anerkennungsfähigen Themenfelder um die „Politische Bildung“ und „Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten“,
  • Präzisierung des anspruchsberechtigten Personenkreises,
  • Flexibilisierung der Bildungszeit durch Festlegung einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden pro Tag und damit Abkehr von der bisherigen grundsätzlichen Festlegung, dass die Freistellung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen hat,
  • Änderung der Rückmeldefrist der Beschäftigungsstelle für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten,
  • Vereinfachte Anerkennung themenspezifischer Bildungsveranstaltungen von anerkannten Einrichtungen oder akkreditierten Studiengängen (sogenannte Trägeranerkennung),
  • Erweiterung um digitale und hybride Bildungsformate

Die Flexibilisierung der Bildungszeit wird durch die Integration digitaler und hybrider Lernformate vorangetrieben. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder anderen individuellen Gründen bei der Teilnahme an Bildungszeit.

Zudem wird das Antragsverfahren für Bildungsveranstaltungen vereinfacht, um den Zugang zur Bildungszeit für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen zu erleichtern. So kann Bürokratie abgebaut werden. In diesem Zuge sollen Bildungsveranstaltungen für bereits anerkannte und zertifizierte Einrichtungen bzw. akkreditierte berufsbegleitende Studiengänge anerkannt werden.

Im bisherigen Bildungsfreistellungsgesetz musste die Bildungsfreistellung mindestens einen Tag (acht Unterrichtsstunden) andauern und in der Regel an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Dies ist mit der Novellierung nicht mehr der Fall. Die Einführung einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (45 Minuten) pro Tag ermöglicht es den Trägern von Bildungsveranstaltungen, flexibler und konkreter auf die Bedürfnisse der anspruchsberechtigten Personen einzugehen. So sind künftig auch mehr eigenständige Halbtages- oder Tagesveranstaltungen möglich. Auch die Arbeitgeberseite profitiert von der neu geschaffenen Flexibilität, da kurzzeitige Freistellungen für Bildungszeit einfacher kompensiert werden können.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat beschlossen, den Entwurf eines Bildungszeitgesetzes Sachsen-Anhalt (BZG LSA) zur Anhörung freizugeben. Die Anhörung soll am 2. April 2025 enden, im Anschluss erfolgt die zweite Befassung im Kabinett und dann die Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag von Sachsen-Anhalt.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 04. März 2025