Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden im Kreis Mansfeld-Südharz können bei Wald- und Vegetationsbrände künftig auf die Dienste eines Spezialfahrzeuges setzen. Ein entsprechendes Vegetationsbrandfahrzeug wurde am Samstag, dem 5. März 2022, an die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, genauer im Ortsteil Erdeborn, übergeben. Es ist eines von 14 Vegetationsbrandfahrzeugen, welche das Land Sachsen-Anhalt zentral beschafft – je eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt.
Ein Großteil der Fahrzeuge ist bereits ausgeliefert, allein in dieser Woche wurden vier an die Feuerwehren übergeben. Der Rest soll bis Ende März 2022 ausgeliefert werden. Die Kosten je Vegetationsfahrzeug belaufen sich auf rund 330.000 Euro, davon übernimmt das Land 87,5 Prozent.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mehrere Dürresommer hintereinander haben uns gelehrt, dass wir in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Wald- und Vegetationsbränden rechnen müssen. Umso wichtiger ist es, dass die Feuerwehren spezielle Technik haben, um diese Brände effektiv zu bekämpfen. Es ist sehr gut, dass jetzt über das ganze Land verteilt Vegetationsbrandfahrzeuge zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.“
Hintergrund:
Die Tanklöschfahrzeuge zur Bekämpfung von Waldbränden verfügen über eine spezielle Ausstattung. So können sie unter anderem bei laufender Fahrt Löschwasser oder –schaum versprühen, unter anderem über einen Wasserwerfer auf dem Dach. Zudem verfügen die Fahrzeuge über Allrad-Antrieb sowie 6000 Liter fassende Wassertanks. Drei Feuerwehrangehörige bilden eine Besatzung.
Die Vegetationsbrandfahrzeuge sind wegen des kurzen Radstands sowie einer speziellen Bauweise des Löschwassertanks sehr wendig. Sonderausstattung kann auch für Einsatzkräfte anderer Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden. Das Fahrzeug ist sowohl abseits von Wald- und Vegetationsbränden im täglichen Einsatzgeschäft sehr gut nutzbar. Bei größeren Schadensereignissen können die Spezialfahrzeuge auch landesweit zusammengezogen werden und gemeinsam zum Einsatz kommen.
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Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 05. März 2022