Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Halberstadt, Stendal (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg hat am 13. März 2025 an einer bundesweiten Maßnahme zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen.
„Die Kontrollen fanden in ganz Sachsen-Anhalt statt. So waren 71 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg u.a. von Salzwedel über Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau, Halberstadt und Halle (Saale) bis in den Burgenlandkreis unterwegs um flächendeckend die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen.“ teilt Sebastian Schultz vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
Der Zoll prüfte in Sachsen-Anhalt insgesamt 80 Objekte und befragte dabei 202 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen u.a. im Gastronomiebereich, in der Friseur- und Kosmetikbranche sowie verschiedenen Spielhallen, Fahrzeuglackierereien oder Massage- und Sonnenstudios. In fünf Fällen wurde vor Ort eine Prüfung der Geschäftsunterlagen vorgenommen.
„In 30 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich, davon ergaben sich bei 14 Sachverhalten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Mindestlohns.“ so Schultz weiter.
In Magdeburg trafen die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei vietnamesische Staatsangehörige an, die ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden und sich illegal in Deutschland aufhielten. Außerdem wurde ein weiterer vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, der entgegen der Bestimmungen nach dem Asylgesetz beschäftigt wurde. Noch vor Ort wurden von den Kolleginnen und Kollegen drei Strafverfahren sowie drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, eines Verstoßes gegen das Asylgesetz und der unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Quelle: Zoll